Lizenzierung für Version 5

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Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung gilt für alle Softwareversionen vor UFS Explorer Version 7. Die Nutzungsbedingungen für UFS Explorer Software, die ab Version 7 freigegeben gewesen ist, sind in der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für UFS Explorer Version 7 beschrieben.

SOFTWARELIZENZVERTRAG

für
UFS Explorer Spezifische Ausgabenversion 5

Dieser Softwarelizenzvertrag (nachstehend bezeichnete als "ABMACHUNG") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Benutzer (nachstehend bezeichneter als BENUTZER) und GmbH "SysDev Laboratories" (nachstehend bezeichneter als EIGENTÜMER) für das Computerprogramm, berechtigter UFS Explorer spezifische Sharewareversion (Produktversion 5) einschließlich jeder beiliegenden Dokumentation und/oder Begleitsachen (nachstehend bezeichnete als SOFTWARE).

Diese ABMACHUNG setzt die allgemeinen Bedingungen fest, auf die sich EIGENTÜMER bereit erklärt, die SOFTWARE zu lizenzieren.

Diese Abmachung bindet auf den BENUTZER sowie jeden, jede Handlung hinsichtlich der Kopie des BENUTZERS der SOFTWARE an der Richtung des BENUTZERS nehmend, oder nicht. Das gilt für jeden Dritten ebenso. Der BENUTZER sollte die folgenden allgemeinen Bedingungen vor dem Verwenden dieser SOFTWARE sorgfältig lesen. Indem er die Software in jedem Fall (einschließlich der Softwareinstallation verwendet, Ausnutzung und so weiter kopierend), akzeptiert BENUTZER diese Bestimmungen. Wenn BENUTZER sie nicht akzeptiert, sollte BENUTZER nicht die Software verwenden und sie in den Einzelhändler für eine Rückzahlung oder Kredit zurückgeben.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. LIZENZ.

Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Diese Abmachung gibt nur BENUTZER einige Nutzungsrechte der Software. EIGENTÜMER behält sich alle anderen Rechte vor. Softwareversion 5 oder Software größere Version 5 bedeuten unten jede SOFTWARE-Version mit der ersten Komponente (bevor Punkt) gleich fünf (z.B. 5.0, 5.0.1, 5.2 usw.).

1.a EINSCHÄTZUNGSLIZENZ.

Für den Einschätzungsgebrauch, gemäß den allgemeinen Bedingungen dieser ABMACHUNG, gewährt EIGENTÜMER BENUTZER die folgenden beschränkten Rechte: ausgeführt und Großtat die Software zu Einschätzungszwecken ohne Anklage für den unbegrenzten Zeitabschnitt. Durch das Verwenden der Software für den Einschätzungs-BENUTZER muss irgendwelche technischen Beschränkungen in der Software ("PROBENGRENZEN") erfüllen. Für mehr Informationen über technische Beschränkungen bitte https://www.ufsexplorer.com/download.

Die Software ohne PROBE zu verwenden, BESCHRÄNKT BENUTZER muss Gebühr entweder für die Persönliche Lizenz (Paragraf 1.b) oder für Geschäftslizenz (Paragraf 1.c) bezahlen und die Kopie des BENUTZERS der SOFTWARE mit dem Softwareregistrierungscode (Paragraf 1.d) aktivieren.

1.b PERSÖNLICHE LIZENZ.

Für den persönlichen Gebrauch, gemäß den allgemeinen Bedingungen dieser ABMACHUNG, gewährt EIGENTÜMER BENUTZER die folgenden beschränkten Rechte: Großtat (Thema dem Paragrafen 4 dieser ABMACHUNG), kündigen Sie an und machen Sie die Kopie der SOFTWARE zu Aushilfszwecken. Irgendwelche anderen Rechte werden vom EIGENTÜMER vorbehalten. BENUTZER wird anerkannt, die Software für den unbegrenzten Zeitabschnitt (Thema dem Paragrafen 10 dieser Abmachung) auf EINEM oder ZWEI Personalcomputern einschließlich Laptops zu verwenden, jedoch behält sich EIGENTÜMER das Recht vor, diese Bedingung für weitere SOFTWARE-Versionen zu ändern.

Diese Rechte gelten für die einzelne SOFTWARE-Ausgabe nur, einzelne Betriebssystemplattform (Paragraf 1.e) und zur Software mit der größeren Version 5. Jede Lizenz zum UFS Explorersoftwareprodukt mit der Hauptversion anderer dann 5 bedeutet nicht, dass BENUTZER Lizenz für die SOFTWARE hat.

Um für den Persönlichen Lizenzgebrauch berechtigt zu sein, muss BENUTZER SOFTWARE-Personallizenzeinschreibgebühr bezahlen und die Softwarekopie des BENUTZERS mit dem Softwareregistrierungscode (Paragraf 1.d) aktivieren.

1.c GESCHÄFTSLIZENZ.

Für das Büro und den Geschäftsgebrauch, gemäß den allgemeinen Bedingungen dieser ABMACHUNG, gewährt EIGENTÜMER BENUTZER die folgenden beschränkten Rechte: Großtat (Thema dem Paragrafen 4 dieser ABMACHUNG), kündigen Sie an und machen Sie die Kopie der SOFTWARE zu Aushilfszwecken. Irgendwelche anderen Rechte werden vom EIGENTÜMER vorbehalten. BENUTZER wird anerkannt, die Software für den unbegrenzten Zeitabschnitt (Thema dem Paragrafen 10 dieser Abmachung) auf bis zu 10 (zehn) Computern zu verwenden, die vom BENUTZER besessen sind, jedoch behält sich EIGENTÜMER das Recht vor, diese Bedingung für weitere SOFTWARE-Versionen zu ändern. BENUTZER wird NICHT anerkannt, SOFTWARE zu den Computern von eigenen Kunden zu installieren.

Diese Rechte gelten für die einzelne SOFTWARE-Ausgabe nur, einzelne Betriebssystemplattform (Paragraf 1.e) und zur Software mit der größeren Version 5. Jede Lizenz zum UFS Explorersoftwareprodukt mit der Hauptversion anderer dann 5 bedeutet nicht, dass BENUTZER Lizenz für die SOFTWARE hat.

Um für den Geschäftslizenzgebrauch berechtigt zu sein, muss BENUTZER SOFTWARE-Geschäftslizenzeinschreibgebühr bezahlen und die Softwarekopie mit dem Softwareregistrierungscode (Paragraf 1.d) aktivieren.

1.d SOFTWAREREGISTRIERUNGSCODE.

Softwareregistrierungscode ist die spezielle Folge von Symbolen, die zusammen mit dem Softwareregistrierungsnamen oder allein verwendet werden konnten, um Benutzer als berechtigter Benutzer für die Softwarelizenz zu erkennen und SOFTWAREPROBENGRENZEN abzudrehen.

Nur der Autor (siehe Paragrafen 2), der EIGENTÜMER oder die autorisierten Wiederverkäufer werden anerkannt, Endbenutzern oder Dritten irgendwelche Softwareregistrierungscodes auszugeben, zu veröffentlichen oder zu passieren. Jedes unerlaubte Registrierungscodeveröffentlichen oder Übertragung laufen auf Lizenzbeendigung hinaus.

Der EIGENTÜMER hat Recht, Registrierungscodes als ein Teil von SOFTWARE-Updates zu ändern. Um die SOFTWARE in diesem Fall (Thema des Paragrafen 6) zu aktualisieren, muss BENUTZER um EIGENTÜMER für das Registrierungscodeupdate bitten. Jede SOFTWARE-Lizenz konnte mit dem EIGENTÜMER für das Gültigkeitsgründen auf dem Softwareregistrierungscode nachgeprüft werden.

1.e BETRIEBSSYSTEMPLATTFORM.

Der Softwareeigentümer oder Autor haben das Recht, Spielraum dieser Lizenz zu spezifischen Betriebssystemen und Hardware oder Softwareplattformen zu definieren. Verschiedene Plattformen können verschiedene Softwarelizenzen verlangen. Beziehen Sie sich bitte auf die Softwarewebsite oder kontaktieren Sie den Eigentümer für Informationen über das spezifische Softwarelizenzspielraum.

2. COPYRIGHT.

Die SOFTWARE wird von Bogdan G. Shulga (der Autor), wie festgesetzt, im Zertifikat der Urheberrechtsregistrierung Nr. 23163 urheberrechtlich geschützt, die vom Außenministerium des Geistigen Eigentums der Ukraine ausgegeben ist. EIGENTÜMER wird bevollmächtigt, zu verwenden, zu modifizieren, und Unterlizenz die SOFTWARE laut Abmachungen mit dem Autor.

Die Rechte des Autors und EIGENTÜMERS werden durch ukrainische Urheberrechtsgesetze, andere Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge geschützt. EIGENTÜMER behält sich alle Rechte bezüglich der vom Autor gewährten SOFTWARE vor. EIGENTÜMER autorisiert Gebrauch der SOFTWARE nur in Übereinstimmung mit den Richtlinien, und Bedingungen haben in dieser ABMACHUNG festgesetzt. BENUTZER kann kein Copyright oder Eigentumsbenachrichtigungen von der SOFTWARE entfernen.

3. ALLGEMEINER GEBRAUCH.

Weder BENUTZER, jeder an der Richtung des BENUTZERS, noch jedem Dritten, soll die folgenden Handlungen hinsichtlich der SOFTWARE oder jeden Teil davon nehmen, um um irgendwelche technischen Beschränkungen in der SOFTWARE zu arbeiten, abgeleitete Arbeiten zu modifizieren, zu ändern, zu dekompilieren, wiederzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, anzupassen, zu schaffen, die SOFTWARE zu übersetzen oder wieder hervorzubringen. Auf jeden Fall kann BENUTZER EIGENTÜMER irgendwelcher abgeleiteten Informationen benachrichtigen zurückentwickelnd oder solcher Tätigkeiten, und die Ergebnisse davon werden vertrauliche Informationen des EIGENTÜMERS einsetzen, der nur im Zusammenhang mit der SOFTWARE verwendet werden kann. Wenn BENUTZER Schnittstelleninformationen sucht, sollte sich BENUTZER EIGENTÜMER am Anfang nähern.

4. HANDELSBRAUCH.

Jeder kommerzielle (gewinnorientierte) Gebrauch wird verboten (Wenn BENUTZER keinen verschiedenen LIZENZVERTRAG hat, der vom EIGENTÜMER und Erlauben des kommerziellen Gebrauches unterzeichnet ist). Keinesfalls wird der Endbenutzer erlaubt, erlaubt oder bevollmächtigt werden, die SOFTWARE oder jeden Teil davon gewerblich auszunutzen. Weder BENUTZER, jeder an der Richtung des BENUTZERS noch jedem Dritten soll die folgenden Handlungen hinsichtlich der SOFTWARE oder jeden Teil davon nehmen, um die SOFTWARE für irgendwelchen kommerziell (für den Gewinn) Zweck zu verkaufen, zu vermieten, zu leihen, zu pachten, gewerblich auszunutzen oder zu verwenden.

Beziehen Sie sich bitte auf das mit der spezifischen Softwareausgabe gestopfte EULA, um zu überprüfen, ob spezifische Softwarelizenz kommerziellen Gebrauch erlaubt.

5. VERTRIEB.

BENUTZER sollte sich auf das "" Sharewareversionsvertriebslizenzdokument beziehen, wenn BENUTZER die SOFTWARE verteilen will. Außerdem wird BENUTZER auch durch die allgemeinen Bedingungen dieser ABMACHUNG gebunden.

6. UPDATES.

EIGENTÜMER behält sich das Recht vor, den Inhalt der SOFTWARE und seiner verbundenen Dateien, Dokumentation, Lizenzbestimmungen und/oder anderen Elemente, an seinem Taktgefühl von Zeit zu Zeit, ohne die Zustimmung oder jede Verpflichtung gegen, irgendwelche lizenzierten Benutzer oder Verteiler zu aktualisieren. Wenn diese Lizenz nicht endet, hat BENUTZER Rechte, die Softwarekopie für kostenlos innerhalb derselben größeren Version 5 zu aktualisieren 5.1, 5.2.. usw.).

7. KEINE GARANTIE.

DIE SOFTWARE WIRD ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, "WIE - IST". KEINE GARANTIEN JEDER ART, SCHNELLZUGS ODER EINBEZOGEN, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, IMPLIZIERTE GARANTIEN, DER MARKTFÄHIGKEIT ODER FITNESS ZU JEDEM ZWECK IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE WERDEN BETREFFS DER IT GEMACHT, ODER JEDE MITTLERE IT KANN AUF SEIN. EIGENTÜMER BEVOLLMÄCHTIGT NICHT, DASS DIE OPERATION DER SOFTWARE FEHLER FREI SEIN ODER IRGENDWELCHEN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN WIRD. DIE GARANTIE, DIE OBEN DARGELEGT IST, IST ANSTATT ALLER ANDEREN GARANTIEN ENTWEDER MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH. KEINER, ABER WERDEN EIGENTÜMER ODER AUTOR BEVOLLMÄCHTIGT, MODIFIZIERUNGEN ODER HINZUFÜGUNGEN ZU DIESER GARANTIE ZU MACHEN.

8. HEILMITTEL.

EIGENTÜMER WIRD NICHT VERANTWORTLICH SEIN UND WIRD KEIN HEILMITTEL ÜBER DEM MENGENBENUTZER ZUR VERFÜGUNG STELLEN, DER FÜR DIE SOFTWARE (WENN IRGENDWELCHER) FÜR VERLORENE DATEN, VERLORENE ERSPARNISSE BEZAHLT IST, HAT GEWINNE, SPEZIELL, BEILÄUFIG, FOLGENREICH, STRAFEND, INDIREKT ODER IRGENDWELCHE ANDEREN SCHÄDEN VERLOREN, DIE AUS NACHLÄSSIGKEIT, STRENGER VERBINDLICHKEIT, VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG, BRUCH DES KONTAKTS SOGAR NACH DER BENACHRICHTIGUNG DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER FÜR JEDEN ANSPRUCH VON JEDER ANDEREN PARTEI ENTSTEHEN.

9. ÜBERTRAGUNG.

Die Lizenz des unteren BENUTZERS noch jeder Teil oder ein Teil davon sollen zugeteilt oder sublizenziert werden.

10. BESTIMMUNG.

Diese Lizenz und Nutzungsrecht der SOFTWARE enden automatisch, wenn BENUTZER einen Teil dieser ABMACHUNG ohne Benachrichtigung vom EIGENTÜMER verletzt. BENUTZER kann auch diese Lizenz jederzeit begrenzen. BENUTZER einigt sich über Beendigung, um alle Kopien der SOFTWARE sofort zu zerstören.

Auf die Beendigung kann EIGENTÜMER auch irgendwelche durch das Gesetz zur Verfügung gestellten Rechte geltend machen.

11. SCHADENERSATZ.

BENUTZER ist hiermit bereit, zu entschädigen, harmlos zu halten und EIGENTÜMER, seine Familie, Verwandte, Lizenznehmer, Sublizenznehmer, Verteiler und Rechtsanwälte gegen irgendwelchen und alle Schäden, Verluste, Ansprüche, Kurse von Handlung, Rechtssachen, Verbindlichkeiten, Urteilen und allen Ausgaben zu verteidigen, die daraus entstehen, zu, oder im Zusammenhang mit einem Bruch dieser ABMACHUNG durch den BENUTZER resultierend und aus, in Zusammenhang mit, oder im Zusammenhang mit Ihrem Gebrauch oder Nichtgebrauch der SOFTWARE entstehend.

12. EINGESCHRÄNKTE RECHTE.

Die SOFTWARE und jede zusammenhängende Dokumentation werden mit eingeschränkten und beschränkten Rechten versorgt. Gebrauch, Verdoppelung und Enthüllung durch die US-amerikanische Regierung sind Beschränkungen, wie dargelegt, in der Unterteilung (b) (3) (ii) der Rechte in Technischen Daten und Computersoftwareklausel an 252.227-7013 unterworfen. Wenn BENUTZER diese Software außerhalb der Vereinigten Staaten verwendet, ist BENUTZER bereit, durch das anwendbare Gesetz im eigenen Land gebunden zu werde.

13. ÜBERLEBEN.

a. Wenn, wie man hält, jede Bestimmung dieser ABMACHUNG leer, ungültig, undurchsetzbar oder durch ein Gericht ungesetzlich ist, sollen die Gültigkeit und enforceability der anderen Bestimmungen nicht dadurch betroffen werden. Wenn eine Bestimmung beschlossen wird, undurchsetzbar zu sein, sind Sie zu einer Modifizierung solcher Bestimmung bereit, für Erzwingung der Absicht der Bestimmung im durch das anwendbare Gesetz erlaubten Ausmaß zu sorgen. Der Misserfolg einer Partei, jede Bestimmung dieser ABMACHUNG geltend zu machen, soll nicht einsetzen oder als eine Verzichtserklärung auf solche Bestimmung oder das Recht analysiert werden, die Bestimmung geltend zu machen.

b. Die folgenden Bestimmungen sollen den Ablauf oder die frühe Beendigung dieser ABMACHUNG überleben: Paragrafen 2. 3. 4. und 11.

14. KOMPLETTE ABMACHUNG.

Diese ABMACHUNG zusammen mit der getrennten "Rückzahlungspolitik" und "Erweiterungspolitikdokumente" setzen die komplette ABMACHUNG zwischen BENUTZER und EIGENTÜMER ein, und ersetzt jede vorherige schriftliche oder mündliche Abmachung bezüglich der SOFTWARE. EIGENTÜMER Wird durch keine Handlung, Behauptungen oder irgendwelche von irgendjemandem anderem gemachten Bestimmungen gebunden. Keine Modifizierung oder Änderung in dieser ABMACHUNG sollen gültig oder auf den EIGENTÜMER wenn schriftlich verbindlich sein.

15. ANWENDBARES GESETZ.

Diese ABMACHUNG soll durch die Gesetze der Ukraine geregelt werden. BENUTZER stimmt der Rechtsprechung und dem Treffpunkt in den Gerichten zu, die in Donezk, die Ukraine für alle Ansprüche, Streite und Streitigkeit gelegen sind, die darunter entsteht oder mit dieser ABMACHUNG verbunden sind. Der Export dieses Produktes wird durch ukrainische Exportregulierungen geregelt.

DURCH DAS VERWENDEN DES SOFTWAREBENUTZERS ERKENNT DAS LESEN UND VERSTEHEN DIESER ABMACHUNG AN UND IST BEREIT, DURCH DIE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN DIESER ABMACHUNG GEBUNDEN ZU WERDEN. BENUTZER GIBT AUCH ZU, DASS DIESE ABMACHUNG DIE GANZE UND EXKLUSIVE BEHAUPTUNG DER RECHTE UND VERBINDLICHKEITEN DER PARTEIEN IST UND ALLE VORSCHLÄGE ODER VORHERIGE ABMACHUNGEN, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH UND JEDE ANDERE KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN PARTEIEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEM GEGENSTAND DIESER ABMACHUNG ERSETZT.

Drittmodule, die mit der Software gestopft werden konnten und gemäß getrennten in dieser Abmachung nicht bedeckten Lizenzbestimmungen sind. Irgendwelche solche getrennten Lizenzbestimmungen werden in einer Textdatei zur Verfügung gestellt, die dieses einzelne Drittmodul begleitet.

Wenn BENUTZER mit den allgemeinen Bedingungen dieser ABMACHUNG nicht übereinstimmt oder keinen von ihnen versteht, sollte BENUTZER deinstallieren und die Kopie der SOFTWARE sofort zerstören.